Keine EU-Schulungspflicht für die Verwendung unserer Härter-Komponenten

Beschränkung von Diisocyanaten: Keine EU-Schulungspflicht für die Verwendung unserer Härter-Komponenten  

Beschränkung von Diisocyanaten: Keine EU-Schulungspflicht für die Verwendung OLI-Härter-Komponenten

 

Ab dem 24. August 2023 tritt für industrielle und gewerbliche Verarbeiter von herkömmlichen Härtern mit erhöhtem Diisocyanat-Anteil eine Schulungs- und Trainingspflicht zum sicheren Umgang mit diesen Materialien in Kraft. Diese Regelung basiert auf der EU-Verordnung 2020/1149 zur Beschränkung von Diisocyanaten, die aus Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzsicht als bedenklich eingestuft wurden.

Die Schulungspflicht der EU-Kommission gilt für den Umgang mit Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Für die Verwendung von Gemischen mit einer Diisocyanatkonzentration von weniger als 0,1 Gew.-% entfällt die Schulungspflicht.

Als sich vor Jahren abzeichnete, dass Diisocyanate in der EU kritisch gesehen werden würden, haben wir alle unsere Härter neu formuliert. Alle von der OLI-LACKE und OLI-NATURA angebotenen Härter unterschreiten die EU-Grenzwerte deutlich.

Damit sind Sie mit unseren Härtern auf der sicheren Seite und auch über den 24. August 2023 hinaus von der anstehenden Pflicht zur Schulung Ihrer Mitarbeiter befreit.

Unsere Härter sind nicht schulungspflichtig: